Gerd war sich sicher, den Mann vor der Bank gesehen zu haben, denn er konnte sich Gesichter sehr gut merken und erkannte den Mann, der nun auf der Anklagebank saß, sehr genau. Es gab für ihn kein Zweifel, dass es sich um den Täter handelte.
Der Richter rief ihn nun als Zeugen auf und nach dem er auf den Zeugenplatz Platz genommen hatte, hörte er sich die Belehrung des Richters an, bei der Wahrheit zu bleiben. Er bestätigte das und nun kamen auch schon die ersten Fragen vom Verteidiger, die ihn wohl verunsichern sollten. Es ging darum, dass es wohl zu dunkel war, um seinen Mandanten eindeutig erkennen zu können und auch darum, dass Gerd viel zu weit weg war, um jetzt den Angeklagten eindeutig identifizieren zu können.
Gerd ließ sich aber nicht verunsichern. Auch dann nicht, als er hörte, dass der vorige Zeuge dem Angeklagten ein Alibi gegeben hatte. Ihm wurde der Zeuge auch gezeigt, der nach seiner Zeugenaussage auf der hinteren Bank Platz genommen hatte. Gerd drehte sich um und traf fast der Schlag. Gerd kannte den Zeugen aus seiner Bar, die er sehr oft besuchte. Auch an dem Abend, wo die Tat begannen wurde, kam er gerade aus dieser Bar, wo er vorher ein sehr langes Gespräch mit dem Mann hatte, der jetzt als Zeuge dem Angeklagten ein Alibi gab. Das falsche Alibi konnte sich Gerd nicht erklären, denn er hatte den Mann als ehrlich und recht schaffend kennen gelernt. Auch dem Zeuge wurde ganz anders, als er in Gerd sein Gesicht schaute und schüttelte ganz wenig den Kopf. Wollte er ihm damit auffordern, hier ebenfalls zu lügen und von seiner Aussage abweichen?
Gerd schaute nun von dem Angeklagten zu dem Zeugen hin und her, bis ihm der Richter wieder fragte, ob er sich den wirklich sicher sein, den Angeklagten dort vor der Bank gesehen zu haben. Da er nicht gleich antwortete, war es für den Verteidiger klar, dass sich Gerd wohl nicht mehr so sicher war und sah ein Fünkchen Hoffnung, die Glaubwürdigkeit von Gerd und seiner Aussage zu untergraben.
Fortsetzung folgt.