Persönlichkeitsrecht |
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PersönlichkeitsrechtKarl hatte mit dem Internet eigentlich so gar nichts am Hut. Er blätterte zwar ab und an mal auf verschiedenen Seiten zu seinem Hobby, dem Automotorsport, aber sonst brachte ihn das Internet nichts. Es waren für ihn einfach zu viele Informationen, die er so gar nicht lesen wollte und konnte. Oft merkte er erst nach Stunden, wie lange er schon wieder vor dem PC gesessen hatte und doch gar nicht weiter gekommen war. Eines Tages tippte er nur aus Neugierde seinen eigenen Namen ein und wunderte sich, dass es da in der Suchmaschine sogar ein paar Ergebnisse zu seinen Namen gab. Er war sich sicher, selbst niemals seine persönliche Daten auf irgendeiner Internetseite eingegeben zu haben. Er las nun etwas auf den gefundenen Seiten und da stand sogar seine Adresse. Unsicher, was er nun machen sollte, rief er einen ihm befreundeten Rechtsanwalt an und fragte ihn, was man da machen kann. Dieser erzählte ihm etwas von Persönlichkeitsrecht, von Selbstbestimmungsrecht und Datenschutz, was Karl noch mehr verunsicherte. Sie machten aber für den nächsten Tag einen Termin aus, wo sie schauen wollten, was Karl machen könnte. Zuerst wollte der Rechtsanwalt wohl von den Seiteninhabern eine Auskunft haben, woher denn diese persönlichen Daten kamen bzw. wie sie an diese Daten kamen. Am nächsten Tag fuhr Karl zu seinem Rechtsanwalt, den er schon sehr lange kannte und zeigte ihm genau die Internetseiten, wo sein Name und seine Adresse stand. Der Rechtsanwalt gab die Adresse aus dem Impressum der Seite in seinen Computer ein und klickte einmal uns schon warf der Drucker einen vorgefertigten Brief aus, der die Frage nach der Herkunft der persönlichen Daten beinhaltete. Der Rechtsanwalt erzählte Karl nun wieder von Gesetzen des Persönlichkeitsrechts und das es da einen Schutz geben soll, der genau das verhindert, was Karl da von seinen persönlichen Daten gelesen hatte. Er wollte aber erst mal die Antwort abwarten, woher der Seitenbetreiber diese Daten überhaupt hatte. SelbstbestimmungsrechtKarl fragte nun, ob man das nicht mit einer einstweiligen Verfügung sofort unterbinden könnte, dass seine Angaben dort im Internet zu finden sind. Hier fing der Rechtsanwalt dann an, verschiedene Gesetze zu interpretieren, die Karl aber nicht verstand. Was für eine Antwort würde der Rechtsanwalt erhalten und
handelte es sich um einen Verstoß des Persönlichkeitsrechts von Karl? |
Rechtsanwalt
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