Gutachten der Architektenfirma |
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Der Bauherr und das Gutachten der Architektenfirma In der Architektenfirma war es in letzter Zeit häufig vorgekommen, dass verabredete Termine nicht eingehalten wurden, obwohl die Bauherren schon die Handwerker bestellt hatten und mit dem Bau voran kommen wollten. Die Architekten waren gerade bei den Aufträgen relativ langsam, ja man konnte schon faul sagen, wo es um ein bestimmtes Baugebiet ging, wo eine große Baufläche mit vielen Einfamilienhäusern entstehen sollten. Anfangs dachte der Chef der Architektenfirma noch an Zufall, als zwei Mandanten, die ebenfalls gerade mit der Statikbegutachtung beschäftigt waren, anriefen und nach den benötigten Unterlagen fragten. Der Architekt versuchte sie zu beruhigen und versprach, sich um die Angelegenheit zu kümmern. Sofort ging er zu dem für diese Einfamilienhäuser zuständigen Architekten und fragte nach den Unterlagen. Dieser vertröstete ihn aber nur, versprach aber ebenfalls gleich damit zu beginnen und sie bis nächste Woche fertig zu machen. Das wirkte beruhigend, aber sollte noch weiteren Ärger geben. Am Nachmittag rief ein weiterer Mandant an, der ein Zweitgutachten in Auftrag gegeben hatte, weil ihm etwas an der Statikberechnung komisch vorkam. Dieses zweite Gutachten sagte was ganz anderes aus. Der Mandant hatte eine große Terrasse geplant, welche er über die Garage bauen wollte und da kamen ihm die Hauptträger zu geringlastungsfähig vor, so das er weiterte Architektenfirma für ein Gutachten beauftragt hatte. |
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